Satzung

Blue White Dynamite e.V.
Espenweg 14
51647 Gummersbach

Fanclub VFL Gummersbach

BWD - Satzung des Fanclubs des VfL Gummersbach 

§1. Name

1. Der Name ist „Blue-White-Dynamite Fanclub des VfL Gummersbach“.

2, Der Sitz des Vereins ist Gummersbach.

3. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Gummersbach eingetragen werden und erhält dann den Zusatz e.V.

4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§2. Grundsätze der Tätigkeit

1. Der „Blue-White-Dynamite“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

5. Der Verein ist parteipolitisch neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und rassischer Toleranz.

§3. Zweck

1. Zweck des Vereins ist die Ausübung und Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Organisation und Ausführung von Handballspielen der Fanclubs untereinander.

2. Der Zweck des Fanclubs ist die Unterstützung der Handballabteilung des VfL Gummersbach, die Wahrung der Fairness unter den Zuschauern und zu anderen Fanclubs.

3. Das Zusammentreffen der Mitglieder auch außerhalb der Treffpunkte bei Handballspielen soll gefördert werden.

§4. Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jeder werden, der den oben genannten Zweck (§ 3 zu 1. – 3.) des Vereins akzeptiert. Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorlegen.

2. Der Beitritt erfolgt durch Abgabe eines ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeantrages an den Vorstand.
Mitglied kann nur werden, wer
a) die Satzung des Vereines akzeptiert, und nicht dagegen verstößt. Die Satzung ist im Internet auf unserer Homepage einzusehen oder wird auf Wunsch zugesandt, und
b) wer regelmäßig aktiv am Vereinsleben teilnimmt 

§5. Ende der Mitgliedschaft

1. Der Austritt erfolgt durch:
a) den Tod,
b) Austritt,
c) Ausschluss.

2. Ein Austritt kann ohne Nennung von Gründen schriftlich zum 31.12. eines jeden Jahres dem 1. Vorsitzenden gegenüber erklärt werden. Ein austretendes Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen oder auf Erstattung bereits eingezahlter Mitgliederbeiträge. 

§6. Ausschluss

1, Ausgeschlossen aus dem „Blue-White-Dynamite“ wird:
a) wer sich grob unfair anderen Mitgliedern gegenüber verhält
b) wer dem Verein Schaden zufügt und wer dem Ansehen schadet

2. Der Ausschluss wird vom Vorstand mit 2/3 Mehrheit beschlossen und 14 Tage nach Beschluss gültig.
Der Ausschluss muss unverzüglich schriftlich dem Mitglied mitgeteilt werden. 

§7. Einspruch

1. Ein eventueller Einspruch gegen den Ausschluss muss schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach dem Datum des Ausschlussbescheides an den 1. Vorsitzenden geschickt werden.

2. Der Einspruch wird vom Vorstand und drei weiteren Mitgliedern verhandelt. Sollte ein Ausschluss bestätigt werden, so ist der Ausschluss rechtsgültig.

3. Ein erneuter Einspruch ist nur auf der ordentlichen Mitgliederversammlung möglich. Hier entscheidet die einfache Mehrheit der Anwesenden.

4. Die Wiederaufnahme in den „Blue-White-Dynamite“ ist nur möglich, wenn sich der Grund des Ausschlusses als nicht stichhaltig oder unbegründet erwiesen hat.

§8. Organe des Blue-White-Dynamite und ihre Aufgaben

1. Die Organe des Fan-Clubs sind:

a) die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit. Änderungen dieser Satzung und des Zweckes müssen mit 2/3 Mehrheit von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

b) der Vorstand
Der Vorstand ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.

2. Die Mitgliederversammlung ist letzte und oberste Instanz in allen Angelegenheiten. Der Vorstand ist berechtigt Empfehlungen auszusprechen.

§9. Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus:
a) dem/der 1. Vorsitzenden
b) dem/der 2. Vorsitzenden
c) dem/der Kassierer/in

2. Die Mitglieder des Vorstandes werden in der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, wählt der verbleibende Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.

3. Der Vorstand übernimmt die Geschäftsführung des Vereins i.S. des § 26 BGB. Der Verein wird von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.

4. Der Vorstand kann in zumutbarem Maße Aufgaben an andere Mitglieder bei Veranstaltungen und gemeinsamen Aktivitäten verteilen.

5. Der Vorstand hat über das Ansehen des Fan-Clubs zu wachen.

6. Die Stimmenverteilung ist wie folgt: Jedes Vorstandsmitglied hat nur eine Stimme.

7. Der 1. Vorsitzende übernimmt den Vorsitz bei Versammlungen und wird gegebenenfalls durch den 2. Vorsitzenden vertreten.

8. Rechtsgeschäfte oder Übernahme von finanziellen Verpflichtungen, die über den Rahmen von EUR 1.500,-- hinausgehen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. 

§10. Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
a) die Satzungsänderungen,
b) Wahl des Vorstandes sowie dessen Entlastung
c) Wahl der Kassenprüfer
d) die geänderte Beitragsfestsetzung
e) die Auflösung des Vereins

2. Einmal jährlich vor Beginn der Handball Bundesliga Saison muss eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.

3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder schriftlich vom Vorstand unter Angabe von Zweck und Grund die Einberufung verlangt hat.

4. Zuständig für die Festsetzung der Tagesordnung und für die Einberufung ist der Vorstand. Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen werden schriftlich per Brief oder Mail mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Satzungsänderungen müssen auf der Homepage veröffentlicht werden, oder auf Verlangen per Post oder Mail verschickt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Aufgabe der Einladung bei der Post bzw. Absendung der E-Mail an die letzte, dem Verein schriftlich Mitgliederadresse. mitgeteilte

5. Über die Mitgliederversammlung ist vom 2. Vorsitzenden, oder von einem von der Mitgliederversammlung zu benennenden Mitglied, ein Protokoll zu führen, welches von dem 1. Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§11. Wahlen und Beiträge

1. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres.

2. Der Vorstand wird nach Entlastung des alten Vorstandes durch die Mitgliederversammlung alle 2 Jahre neu gewählt. 1. Vorsitzender wird der Kandidat mit den meisten Stimmen Jährliche Wahl eines Kassenprüfers für 2 Jahre. 1 Kassenprüfer bleibt aus dem Vorjahr

3. Gelöscht

4. Alle Wahlen finden als offene Wahlen statt. Geheime Wahlen finden nur auf Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes statt

5. Der Mitgliedsbeitrag wird bei der Mitgliederversammlung festgelegt und ist am 15.02. des jeweils folgenden Jahres fällig. Er wird per Lastschrift eingezogen oder ist in bar zu entrichten. Ein Mitglied, das länger als vier Wochen mit seinem Jahresbeitrag im Rückstand ist, wird schriftlich an die fällige Zahlung erinnert. Wird auch dann innerhalb von vier Wochen keine Zahlung geleistet, so ist das Mitglied rückwirkend zum 31.12. des abgelaufenen Jahres aus der Mitgliederliste zu streichen. 

§12. Schlussbestimmungen

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das eventuell noch vorhandene Vermögen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für gemeinnützige Zwecke, die der Förderung des Sports dienen.

Diese Satzung wurde am 31.01.1999 errichtet, am 05. Juli 2001, am 21.07.2009, am 19.08.2012 und am 14.08.2016 geändert. 

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